Beglaubigung einer Übersetzung

Übersetzung mit Beglaubigung benötigen Sie in der Regel für offizielle Dokumente wie eine Geburtsurkunde, einen Führerschein oder auch die Scheidungspapiere. Danach erkennen die ausländischen Behörden diese sicher auch in dem Zielland an. Bei Bohmann Übersetzungen in Hamburg, Berlin und Lüneburg arbeiten qualifizierte Übersetzer für sofortige Urkundenübersetzungen. Diese Übersetzer mit Vereidigung verfügen über hervorragende Kenntnisse und zudem eine langjährige Erfahrung, um Ihre Urkunden fachgerecht und sicher zu übersetzen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Übersetzung mit Beglaubigung von Geburtsurkunde, Führerschein und anderen Urkunden.

Bearbeitung im Eilservice

Wenn Sie ins Ausland ziehen oder dort zeitweise arbeiten möchten, ist die Vorlage bestimmter Urkunden immer erforderlich. Diese Dokumente noch im Heimatland übersetzen zu lassen ist ratsam und spart Ärger und Zeit. Häufig muss es schnell gehen, daher bearbeiten wir diese Aufträge gerne im Rahmen von Expressübersetzungen. Diesen Service bieten wir meistens ohne besondere Zusatzkosten für Übersetzung mit Beglaubigung von folgenden Urkunden an:

  • Zeugnisse, Diplome und Führungszeugnisse
  • Testamente und Nachlassurkunden oder Anerkennungen
  • Geburtsurkunden, Fahrerlaubnisse und Führerscheine
  • Arbeitszeugnisse und Zertifikate
  • internationale Verträge und Gutachten
  • Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionsurkunden

Unsere Urkundenübersetzer sind gerichtlich ermächtigt und erstellen nach ISO 17100 Fachübersetzungen. Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Beglaubigung können Sie und die Behörden sich immer verlassen. Dafür sorgen wir auch durch unser durchdachtes Qualitätsmanagement. Dieses beinhaltet das Vier-Augen-Prinzip als Qualitätscheck. Selbstverständlich werden die Urkunden von muttersprachlichen Übersetzern bearbeitet. Ihre Dokumente sind bei uns in allerbesten Händen und Sie können auf unseren Datenschutz vertrauen. Das garantieren wir unseren Kunden.

Datenschutz und Sicherheit

Urkundenübersetzer sind verpflichtet Verschwiegenheitserklärungen abzugeben, bevor sie die Bearbeitungen beginnen. Hierzu werden alle Mitarbeitet von uns schriftlich verpflichtet. Den Umgang mit Daten regelt unser Datenschutz, der für unsere Kunden und uns maßgeblich ist. Außerdem legen alle Urkundenübersetzer vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein amtliches Führungszeugnis und diverse Nachweise, über Ihre fachliche Qualifikation, vor. Diese Nachweise frischen wir in festen Intervallen immer wieder auf. Die Unterlagen prüfen wir jedes Mal intensiv. Das ist ein fester Bestandteil des Qualitätsmanagements bei uns.  Sprechen Sie uns gerne an und erfahren mehr über diese Art der amtlich anerkannten Übersetzungen.

Übersetzung mit Beglaubigung von Urkunden

Übersetzung mit Beglaubigung auch im Expressservice möglich!

Formen der Erstellung

Die Bearbeitung der Dokumente kann auf verschiedene Arten erfolgen. Es gibt beispielsweise eine internationale Apostille oder die Legalisation für weltweiten Einsatz. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Beglaubigung. Bitte prüfen Sie vorher, welche Art der beglaubigten Erstellung die jeweilige Behörde genau verlangt. In allen Fällen erhalten Sie eine Auskunft über Konsulate oder Botschaften. Diese wissen immer genau, welche Form Sie benötigen. Natürlich können auch wir diese Fragen für Sie klären. Für die meisten Zwecke sind die Standards hier bekannt und wir können direkt eine Auskunft erteilen. Sollte es sich um eine spezielle Frage handeln, haben wir zudem einen direkten Kontakt zu den Institutionen und klären alles schnell und unproblematisch.

Da die Legalisation einer Urkunde aufwendiger ist, haben sich insgesamt 108 Staaten auf die Apostille, als einfachere Form der Beglaubigung, geeinigt. Die zuständige Ausstellungsbehörde setzt die Apostille auf die Rückseite einer Urkunde. Dieses erfolgt als Stempel oder Aufdruck. Es ist genau festgelegt, für welche Dokumente eine Apostille möglich ist. Die Behörden der Staaten, die sich nicht auf die Apostille als Form der Beglaubigung verständigt haben, verlangen eine ordentliche Legalisation. Diese erstellen die zuständigen Konsulate dieser Länder. Die Unterlagen müssen dort im Original vorliegen, wonach eine Legalisation erfolgt. Das heißt, dass die Unterlagen postalisch oder persönlich eingereicht werden. Erst danach erfolgt eine Bearbeitung.

Erstellung und Absprachen

Wir haben regelmäßig bei den Botschaften und Konsulaten persönliche Termine. Dementsprechend können wir auch Ihre Unterlagen einreichen. Im weiteren Verlauf kümmern wir uns dann auch um die notwendigen Übersetzungen mit Beglaubigungen. Ohnehin ist es einfacher, wenn wir diese Absprachen für Sie treffen und alles in einer Hand bleibt. Sie haben nicht den Aufwand und für unsere Kollegen ist es ein Teil der täglichen Arbeit und Routine. Am Ende der Bearbeitung erhalten Sie Unterlagen, die den Vorgaben entsprechen und Gültigkeit in den Zielländern haben. Natürlich können wir aber auch nur beraten und Sie nehmen diese Absprachen selbst vor.

Wichtig ist die richtige Beratung zu beglaubigten Urkunden. Das garantieren wir unseren Kunden. Die Unterlagen müssen für diese Absprachen nicht bei uns vorliegen. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung kennen wir uns auf diesem Gebiet sehr gut aus. Ohne diese Beratung kann es passieren, dass Sie vergeblich zur Botschaft oder zum Konsulat fahren. Das kurze Anrufen für Termine ist hier nicht immer möglich. Ohne einen Termin sollte man keinen Besuch planen. Oft bekommt man ohne eine Buchung keine Sprechzeit und kann das Problem nicht lösen.

Wir beraten Sie im Vorfeld gerne und unverbindlich zu den unterschiedlichen Formen der Übersetzung mit Beglaubigung. Das betrifft nicht nur die beglaubigte Bearbeitung von Geburtsurkunde und Führerschein. Auch alle anderen Dokumente gelten entsprechend. Vor einer Bearbeitung ist immer zu klären, welche Art Sie konkret benötigen. Sprechen Sie uns dazu gerne an und sparen wertvolle Zeit! Die Kontaktaufnahme zu uns lohnt sich hier ganz sicher! Hier noch kurz die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Wer kann Übersetzung mit Beglaubigung anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen erstellen ermächtigte Übersetzer. Diese haben Prüfungen und Abnahmen geleistet und bestanden. Die Prüfungen sind in einigen Bundesländern unterschiedlich aufgebaut. Jedes Bundesland erkennt Beglaubigungen an, egal wo der Übersetzer seine Ermächtigung erhalten hat. Wir haben für jede Sprachkombination ermächtigte Übersetzer und können beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachkombinationen vornehmen.

Wird eine Urkunde nur durch den Stempel anerkannt?

Das kommt darauf an, wofür man diese Urkunde benötigt. Bei zum Beispiel einem Führerschein oder Zeugnis ist es grundsätzlich erforderlich, da aufgrund der Anerkennung dieser Urkunde bestimmte Rechte und auch Möglichkeiten eingeräumt werden. Wir klären vor den eigentlichen Übersetzungen immer, ob eine Beglaubigung notwendig ist. Beglaubigungen können wir immer für alle Unterlagen, durch unsere ermächtigten Übersetzer, anfertigen lassen.

Was ist eine Apostille?

Bei der Apostille handelt es sich um einen Stempel oder Aufdruck und dieser wird von der Ausstellungsbehörde auf die Urkunde gestempelt oder geklebt. Es ist festgelegt, für welche Urkunden eine Apostille möglich ist. Die Apostille wir grundsätzlich auf die Rückseite der Urkunde gesetzt. Durch diese Apostille wird die Echtheit der Urkunde bestätigt. Bei einer Übersetzung muss eine Apostille auch übersetzt und zudem beglaubigt werden. Wir können die Apostillen auch vor der Bearbeitung selbst einholen und dann entsprechend bearbeiten.

Wie lange dauert die Übersetzung mit Beglaubigung?

Eine solche Urkundenübersetzung mit Beglaubigung können wir sofort erstellen. Für den Beglaubigungsvermerk hat der ermächtigte Übersetzer einen Stempel in seinem Bundesland erhalten. Dort werden diese Stempel von den Innenbehörden oder Landgerichten ausgegeben. Voraussetzung sind bestimmte Prüfungen und anerkannte Leistungen, die der Übersetzer vorweisen muss. Dadurch ist der Mitarbeiter berechtigt für eine Übersetzung mit Beglaubigung.