Unbedingt beachten!
Legalisationen für Urkunden – wofür sind die notwendig? In der globalisierten Welt gibt es immer wieder Situationen, in denen Sie einer ausländischen Behörde ein Dokument oder eine Urkunde vorlegen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie im Ausland heiraten oder eine Firma gründen möchten. Auch in anderen familiären oder beruflichen Angelegenheiten ist sicherlich die Vorlage von Dokumenten und Urkunden erforderlich.
Doch was passiert, wenn in der betreffenden Behörde niemand in der Lage ist, die Angaben in deutscher Sprache zu verstehen und ferner zu prüfen, ob Ihre Dokumente auch wirklich echt sind? Um Kriminalität oder auch schlichten Irrtümern vorzubeugen, hat sich die internationale Gemeinschaft in einer Reihe von Verträgen und Abkommen auf verschiedene Arten der Echtheitsfeststellung, der Beglaubigung und zudem der Voraussetzungen für die Übersetzung einer Urkunde geeinigt. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird, ist der der „Legalisationen“. Wann sind denn diese Legalisationen erforderlich, was hat das mit der Übersetzung Ihrer Urkunde zu tun und woher bekommen Sie eine Legalisation?
Legalisationen: Verfahren zur Echtheitsfeststellung
Eine Legalisation ist kurz gesagt ein Verfahren, mit dem Sie die Echtheit Ihrer Urkunden vor einem anderen Staat feststellen und nachweisen lassen können. Wichtig ist es hierbei, dass bei Legalisationen die konsularische beziehungsweise diplomatische Vertretung des Staats die Echtheitsfeststellung abgibt, in dem das Dokument vorgelegt werden soll. Grundlage ist das Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1961. Dieses regelt abschließend den Umgang mit ausländischen Urkunden. Eine Legalisation bestätigt insofern die Echtheit folgender Aspekte:
- der Unterschrift
- der Eigenschaft, in der der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat
- die Echtheit beigedrückter Siegel
- die gesetzten Stempel
Sind Legalisationen dann erst einmal erteilt, sind sie ausländischen Dokumente im Hinblick auf ihren Beweiswert inländischen Dokumenten wirklich gleichgestellt. Eine Legalisation wird durch einen Vermerk auf der jeweiligen Urkunde bestätigt. Wissenswert ist, dass es Behörden, die für Legalisationen zuständig sind, nicht immer direkt möglich ist, diese Echtheitsfeststellungen selbst zu leisten. In diesem Fall fordert die entsprechende Behörde zunächst eine Beglaubigung an. Der Staat, der die Urkunde ausgestellt hat, muss ihre Echtheit somit selbst bestätigen. Welche Behörden hierfür zuständig sind, ist in den verschiedenen Ländern tatsächlich dann individuell geregelt. Geht es um eine Übersetzung Ihrer Urkunde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen immer gern an uns wenden. Mit drei Niederlassungen in Hamburg, Berlin und Lüneburg sowie unserer langjährigen Erfahrung ist das Übersetzungsbüro Bohmann Übersetzungen ein gefragter Experte auf dem Gebiet der Übersetzung von Urkunden und der Einholung entsprechender Beglaubigungen.
Pflichtprogramm – Legalisationen
Wir beraten Sie gern und rund-um-die-Uhr! Gerne erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn für Ihre Zwecke eine Legalisation erforderlich ist oder ob eine Apostille ausreicht.
Auch bezüglich der Kosten von Legalisationen und der gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass wir die Übersetzung Ihrer Urkunde für die Vorlage bei einer Behörde anfertigen können, geben wir Ihnen gern bei einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unserer Standorte, per E-Mail oder telefonisch Auskunft.
Wenden Sie sich bei der Übersetzung Ihrer Urkunden bitte ausschließlich an ein professionelles Übersetzungsbüro wie unseres und erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Sie wirklich eine Legalisation oder eine andere Art der Beglaubigung oder Überbeglaubigung benötigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Durchsetzung Ihrer Anliegen in einem anderen Staat bestens vorzubereiten. Dadurch können Sie Kosten sparen und alle Anforderungen zeitnah auch umzusetzen. Melden Sie sich gerne. Wir helfen Ihnen beim Thema Legalisationen!