Urkunden in allen Sprachen

Beglaubigte Übersetzungen – bei uns auch im Expressservice! Hierüber hat sicher jeder schon einmal etwas gehört. Was ist das aber denn das überhaupt genau? Und wann benötigt man diese beglaubigte Übersetzung? In einer globalisierten Welt sind immer mehr Menschen und Unternehmen gefordert, wichtige Dokumente in einem anderen Land schnell vorzulegen. Doch woher weiß denn auch Ihr Gegenüber, der die Originalsprache Ihres Dokuments nicht beherrscht und versteht, ob die Übersetzung den Inhalt soweit vollständig und somit korrekt darstellt? Sicherheit bringt hier soweit nur eine amtlich beglaubigte Übersetzung. In welchem Fall ist es überhaupt denn notwendig, eine Urkunde übersetzen und auch dazu noch beglaubigen zu lassen? Sind Sie bei einem Übersetzungsbüro immer richtig, wenn Sie beglaubigte Übersetzungen für eine solche Vorlage benötigen?

Wann diese Form wichtig ist

Ziehen Sie in ein anderes Land und heiraten Sie dort oder möchten Sie mit Ihrer eigenen Firma eine Filiale im Ausland gründen? Wann immer Sie einer Behörde im Zielland eine Urkunde vorlegen müssen, benötigen Sie auf jeden Fall eine beglaubigte Übersetzung Ihre Dokumente. Die Möglichkeiten für solche Situationen sind mitunter vielfältig. Hier einige Beispiele für Situationen, in denen es wichtig ist, beglaubigte Dokumente erstellen zu lassen:

  • Partner lassen sich scheiden und möchten im Ausland die amtliche Scheidungsurkunde einreichen
  • Expansion in einem neuen Zielland mit der Firma und hierfür die Vorlage eines Handelsregisterauszuges
  • Sie laden die Aktionäre Ihres weltweit agierenden, börsennotierten Unternehmens ein, um Bilanzen zu präsentieren
  • Ihr Kind kommt im Ausland zur Welt und Sie müssen den deutschen Behörden die Geburtsurkunde vorlegen

Beratungen für beglaubigte Übersetzungen

Es gibt zahlreiche weitere Situationen, in denen Ihnen eine beglaubigte Übersetzung hilft, um Ihre Interessen im In- oder Ausland geltend zu machen oder auch behördlichen Aufforderungen nachzukommen. Beglaubigte Übersetzungen erleichtert den Behörden im Zielland die Arbeit und werden daher in den meisten Fällen, wenn Sie ein Dokument in einer anderen Sprache vorlegen sollen, sicher benötigt. Eine gewöhnliche Urkundenübersetzung, die von einer Privatperson ohne entsprechende staatliche Vereidigung angefertigt wird, kann nicht zur Vorlage bei einer Behörde verwendet werden.

Bohmann Übersetzungen kann Ihre Dokumente übersetzen und eine Beglaubigung dazu erstellen und hierbei zudem die gesetzlichen Regelungen einhalten. Unsere beeidigten oder auch ermächtigten Übersetzer verfügen über alle erforderlichen Qualifikationen und staatlichen Voraussetzungen, diese Aufgabe zu übernehmen.

Wenn Sie Fragen zum Thema „Beglaubigte Übersetzungen“ haben, dürfen Sie uns immer gerne anrufen oder auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Sie finden uns zu jeder Zeit an unseren drei Standorten in Hamburg, Berlin und Lüneburg. Selbstverständlich können Sie uns das zu übersetzende Dokument auch mit der Post, Fax oder Email zukommen lassen. Wir finden sicher eine schnelle und für Sie rundum zufriedenstellende Lösung.

Beglaubigte Übersetzungen | Bohmann Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen mit sicherer Anerkennung in allen Sprachen

Woran erkenne ich Beglaubigte Übersetzungen?

Wenn Sie ein Dokument übersetzen und beglaubigen lassen, kann Ihr Gegenüber die amtlich beglaubigte Übersetzung an einem Vermerk auf dem Dokument erkennen. Auf der Übersetzung befindet sich die sogenannte Beglaubigungsformel, welche die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Auch müssen das Datum der Übersetzung, ein Stempel und die Unterschrift des Urkundenübersetzers auf dem Dokument zu finden sein. Alles muss im Original vorliegen. Kopien reichen in keinem Fall aus.
In einigen Bundesländern ist sogar festgelegt, dass der beschriebene Stempel auch noch eine bestimmte Form besitzen muss. Der Stempel enthält neben dem Namen des Übersetzers auch den Namen des Gerichts, an dem die Ermächtigung des Übersetzers erfolgte. Gerne können wir beraten, in welcher Form ihre Urkunde eingereicht werden muss. Ungeachtet für welchen Zweck auch immer Sie eine Urkunde übersetzen und beglaubigen lassen, setzen Sie soweit auf einen erfahrenen Partner! Sprechen Sie uns an für den Bereich Beglaubigte Übersetzungen!