Nutzung von Urkunden weltweit

Urkundenübersetzungen mit einer Beglaubigung sofort erstellen lassen? Sehr gerne! Bohmann Übersetzungen ist Ihre Kontaktadresse, wenn Sie auf der Suche nach einem amtlich anerkannten und beeidigten oder auch vereidigten Übersetzer sind. Wir fertigen in diesem Sinne Ihre Urkundenübersetzungen immer so an, dass Sie Ihre offiziellen Dokumente problemlos im Ausland und Inland bei Behörden und Ämtern nutzen können. In diesem Bereich arbeiten nur unsere gerichtlich ermächtigten und vereidigten Urkundenübersetzer, damit Behörden und Personen, denen Sie Ihre beglaubigten Übersetzungen vorlegen, infolgedessen sicher sein können, dass es sich um keine Fälschungen handelt.

Es gibt sehr unterschiedliche Arten der Urkundenübersetzungen. Jedes Land stellt dementsprechend besondere Unterlagen aus. Um immer sicher zu gehen halten wir den direkten Kontakt zu den Ämtern, damit entsprechend der Landesverordnung die Texte bearbeitet werden. Unsere Urkundenübersetzer haben in den vergangenen Jahren unter anderem in den folgenden Bereichen der Übersetzung mit Beglaubigung Erfahrung gesammelt:

  • Beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden
  • Geburtsurkunden und Anerkennungen
  • beglaubigte Auszüge aus dem als Eheregister fortgeführten Familienstammbuch
  • Eheurkunden sowie Eheurkunden mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Scheidungsurteile und Trennungsbescheide
  • Rechtskraftvermerke und Urteile
  • Sterbeurkunden und Mitteilungen
  • Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionsurkunden
  • Sorgeerklärungen und Sorgerechtsbescheinigungen
  • internationale Eheurkunden
  • Zeugnisse und Führungszeugnisse
  • Ausweisdokumente und Führerscheine
  • Handelsregisterauszüge und BWA
  • Anträge und Bestätigungen auf Einbürgerung
  • Testamente und Nachlässe
  • internationale Verträge und Vereinbarungen
  • Apostillen und Legalisationen
  • Arbeitszeugnisse und noch vieles mehr

 

Urkundenübersetzungen sofort | Bohmann Übersetzungen

Urkundenübersetzungen mit Beglaubigungen – 100% Anerkennung

Urkundenübersetzer: Experten und Profis

Richtigkeit und Vollständigkeit – das sind hier soweit die beiden Schlagworte, die bei Urkundenübersetzungen eine ganz wichtige Rolle spielen. Wird eine Übersetzung von einer hierzu berechtigten Person beglaubigt, ist ihre Korrektheit damit auch bestätigt. Das fremdsprachliche Original muss der Vorlage in Form und Inhalt vollumfänglich entsprechen. Das bedeutet, dass auch ein Layout der Urkunden optimal nachempfunden wird. Übersetzer, die im Bereich der Urkundenübersetzungen tätig sind, müssen neben ihren sprachlichen Fähigkeiten auch noch zusätzliche Qualifikationen besitzen.

Urkundenübersetzer werden in Deutschland auch immer als ermächtigte Übersetzer bezeichnet. Sie können entweder als öffentlich bestellte Übersetzer und Dolmetscher in Behörden wie Gerichten, bei der Polizei oder dem Zoll eingesetzt werden. Oder sie arbeiten für wirtschaftliche Unternehmen und auf Urkundenübersetzungen spezialisierte Übersetzungsbüros. Um als Urkundenübersetzer arbeiten zu dürfen, muss immer vorab eine amtliche Verschwiegenheitserklärung abgegeben werden. Auch die Vorlage eines amtlichen und ständig aktualisierten  Führungszeugnisses sowie Nachweise über die fachliche Qualifikation sind zwingend notwendig.

Ein Urkundenübersetzer kann tatsächlich jedes Dokument, das einer Beglaubigung bedarf, in die Zielsprache übersetzen. Die einfachere Form einer solchen beglaubigten Übersetzung ist die sogenannte Apostille. Sie ist allerdings soweit nicht in jedem Land der Erde auch tatsächlich gültig. Gesetzlich ist geregelt, welche Länder diese Form akzeptieren. Reicht für Ihre Zwecke eine solche Apostille nicht aus, benötigen Sie eine Legalisation, die Sie von der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie die übersetzte Urkunde vorlegen möchten, einholen müssen. Hierzu erhalten Sie von der deutschen Behörde folglich eine Vorbeglaubigung, mit der Sie sich an die entsprechende Auslandsvertretung wenden.

Urkundenübersetzungen sofort!

Bohmann Übersetzungen ist für die Bearbeitung solcher Unterlagen an drei Standorten in Deutschland immer für Sie da. Besuchen Sie uns gerne in einem unserer Büros in Hamburg, Berlin oder Lüneburg, wenn Sie als Privatperson oder Firma Urkundenübersetzungen gerne in Auftrag geben möchten. Selbstverständlich sind wir immer auch telefonisch oder per E-Mail gern für Sie erreichbar.
Auch Unternehmen sprechen uns sehr häufig an, wenn Sie Beglaubigungen für Urkunden, Verträge und amtliche Unterlagen benötigen. Unsere Urkundenübersetzer sorgen mit fachgerecht ausgeführten und zudem sehr schnellen Übersetzungen dafür, dass Sie Ihre Beglaubigungen der entsprechenden Behörde oder Ihrem Handelspartner somit rasch vorlegen können.
Mögliche Behördengänge können auf Wunsch außerdem für Sie gleich mit übernommen werden. Verlassen Sie sich bei dem Thema beglaubigte Übersetzungen auf unser Übersetzungsbüro, das in diesem Bereich über jahrelange und insbesondere internationale Erfahrung verfügt. Wir freuen uns auf Sie mit unseren Urkundenübersetzungen!