Urkunden beglaubigt erstellen
Vereidigter Übersetzer – eigentlich ist diese Bezeichnung nicht korrekt. Richtig wäre es, diese Mitarbeiter als ermächtigt zu bezeichnen. Diese Begriffe sind leider umgangssprachlich nicht soweit geläufig. Im Volksmund wird von Vereidigter Übersetzer gesprochen. Nur was machen diese besonderen Sprachmittler überhaupt?
Möchten Sie eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen und sind auf der Suche nach einem vereidigten Übersetzer, der eine solche Arbeit anfertigen darf? Bohmann Übersetzungen ist Ihre Top-Adresse, wann immer ein solcher Sprachmittler benötigt wird. Doch woher wissen Sie, wann ein staatlich geprüfter oder ermächtigter Übersetzer überhaupt nötig ist? Welche Voraussetzung eine Person mitbringen muss, um in diesem Bereich arbeiten zu können, ist in Deutschland Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland die allgemeine Beeidigung und die öffentliche Bestellung selbst regelt. Durch unsere Arbeit an drei Standorten in Deutschland – Hamburg, Berlin und Lüneburg – sind wir uns über die Anforderungen in den Bundesländern bewusst. Unser Netzwerk an Mitarbeitern ermöglicht es , Ihnen die Urkundenübersetzung für jedes Bundesland anbieten zu können. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welche Art der Übersetzung in Ihrem Fall erforderlich ist.
Staatlich geprüft oder vereidigter Übersetzer?
Wenn es um das Thema beglaubigte Übersetzungen geht, sind viele Menschen durch begriffliche Vielfalt verwirrt. Fest steht, dass in Deutschland ermächtigte oder ein vereidigter Übersetzer das Recht haben, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen. Die Begriffe beeidigter, ermächtigter oder vereidigter sind soweit auch als gleichwertig zu betrachten. Das zulassende Gericht bestätigt die Vorlage der im Bundesland erforderlichen Bescheinigungen und erteilt die Zulassung. Staatlich geprüfte oder vereidigte Übersetzer müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Übersetzungswissenschaft verfügen oder die staatliche Übersetzungsprüfung bestanden haben. Unsere Mitarbeiter sind auf beglaubigte Urkundenübersetzungen spezialisiert und verfügen über ein Expertenwissen in diesem Bereich. Alle haben die Voraussetzungen und dürfen auch beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Wie erkennt man eine korrekte Beglaubigung?
Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie daran, dass der beeidigte Übersetzer die Richtigkeit der Urkundenübersetzung durch eine Beglaubigungsformel bestätigt und mit seinem Namen, einem Stempel, dem Datum und Unterschrift versieht. Wichtig ist, dass die Beglaubigung sowohl in deutscher und auch der Zielsprache erfolgt. Welche Voraussetzungen bei einer beglaubigten Übersetzung erfüllt sein müssen, damit die entsprechenden Behörden die Übersetzung anerkennen, unterscheidet sich von Land zu Land. Während ein vereidigter Übersetzer bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um beglaubigte Übersetzungen von Urkunden anzufertigen, ist ein nicht vereidigter an keine Anforderungen gebunden. „Übersetzer“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Daher kann jeder eine nicht beglaubigte Übersetzung anfertigen. Achten Sie bei der Beauftragung Ihrer Übersetzung darauf, über welche Qualifikationen derjenige verfügt. Darf er sich überhaupt als beeidigt bezeichnen?
Bei Bohmann Übersetzungen können Sie sicher sein, dass Sie mit Ihren übersetzten Urkunden das machen können, was vorgesehen haben. Ersparen Sie sich böse Überraschungen und verlassen Sie sich auf ein Übersetzungsbüro, das sich auch auf Urkundenübersetzungen spezialisiert hat. Wann immer ein staatlich geprüfter Übersetzer benötigt wird, sind wir gerne für Sie da!
Vereidigter Übersetzer – Kontakt
Melden Sie sich einfach bei uns. Sie können anrufen, eine Mail oder ein Fax senden und auch persönlich vorbeikommen. Unsere Projektmanager schauen sich die Urkunden mit Ihnen zusammen an. Danach werden Sie beraten, was benötigt wird, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Die Projektmanager und auch ein vereidigter Übersetzer nehmen oft noch den Kontakt zu den Stellen auf, wo die Urkundenübersetzung eingereicht werden soll. Das ist nicht ungewöhnlich und kostet den Kunden kein zusätzliches Geld. Melden Sie sich auch, wenn es um allgemeine Fragen zu diesem Thema geht. Wir helfen auch gerne, selbst wenn es sich nicht um einen Auftrag handelt. Wenn Sie dieses Thema interessiert oder Sie auch in diesem Bereich arbeiten, melden Sie sich gerne zu dem Bereich Vereidigter Übersetzer!