Beglaubigte Übersetzungen: unser Service
Beglaubigungen von Urkunden sind soweit nur durch ermächtigte Übersetzer möglich. Einem normalen Mitarbeiter ist diese Art der weiteren Bearbeitung sogar gesetzlich strikt untersagt. Immer wieder gibt es Situationen, in denen Sie dazu verpflichtet sind, Beglaubigungen von Übersetzungen vorzulegen. Viele Kunden, die sich mit dem Wunsch an uns wenden, eine beglaubigte Texterstellung anfertigen zu lassen, haben einige Fragen zu diesem umfangreichen Thema:
Wer ist überhaupt genau dazu berechtigt, Beglaubigungen mit Stempel anzufertigen? Mit welchen Kosten muss man bei einer Beglaubigung in soweit rechnen? Woran lässt sich eine beglaubigte Übersetzung überhaupt ganz genau erkennen? Wer übernimmt die Beglaubigungen von Urkunden überhaupt?
Das Übersetzungsbüro Bohmann ist Ihr professioneller Ansprechpartner, wenn es um die Übersetzung und Beglaubigungen von Urkunden jeder Art geht. An unseren drei Standorten in Berlin, Hamburg und Lüneburg kümmern wir uns permanent darum, dass das übertragen und beglaubigen Ihrer Urkunden schnell, kostengünstig und absolut regelgerecht abläuft. Wir arbeiten aus diesem Grund seit vielen Jahren mit erfahrenen Mitarbeitern, die sich ferner auf die beschriebenen Beglaubigungen von Urkunden spezialisiert haben. Diese sind dazu befähigt, eine solche Arbeit anzufertigen. Die Beglaubigung von Urkunden gehört zu unserem Leistungsumfang, auch mit Eilservice.
Was macht Beglaubigungen besonders?
Nicht jeder Mitarbeiter darf eine Beglaubigung für ihre Urkunden und Dokumente einfach so anfertigen. Schließlich handelt es sich hierbei um das übertragen und stempeln von Urkunden, deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit den Beglaubigungen dadurch bestätigt wird. Eine offiziell und amtlich beglaubigte Übersetzung darf nur ein gerichtlich beeidigter, ein ermächtigter oder vereidigter Übersetzer ausstellen. Um eine solche Beeidigung zu erhalten, ist dieser dazu verpflichtet, seine Qualifikation vor einem Gericht nachzuweisen. Meist geschieht dies durch Vorlage des Übersetzerdiploms, einer Bestätigung, eine entsprechende staatliche Prüfung erfolgreich bestanden zu haben oder einer vergleichbaren Qualifikation.
Wenn Sie sich an uns wenden, können Sie ganz sicher sein, dass wir ausschließlich entsprechend befähigte Übersetzer mit diesen Beglaubigungen betrauen.
Woran erkennen Sie überhaupt echte Beglaubigungen?
Ihre beglaubigte Übersetzung erkennen Sie am sogenannten „Beglaubigungsvermerk“, den der hierfür ermächtigte Bearbeiter auf dem Dokument anbringt. Dieser Beglaubigungsvermerk enthält eine Beglaubigungsformel und einen, in der Regel, runden Stempel. Welche Form der Stempel besitzen muss, regeln soweit die jeweiligen Bundesländer. Wichtig ist, dass der Name des Übersetzers auf dem Stempel eindeutig zu lesen ist. Auch die Sprache, für die die Ermächtigung erteilt wurde, muss ferner hier genannt werden. Gleiches gilt für den Namen des Gerichts, an dem der Übersetzer seinen Eid geleistet hat.
In einigen Fällen verlangen Behörden in anderen Ländern die Beurkundung der Übersetzung zusätzlich noch durch einen Notar. Auch eine sogenannte „Legalisierung“ oder eine „Apostille“ ist noch immer in einigen Ländern und bei bestimmten Unterlagen Pflicht. Sprechen Sie uns hier bitte an, falls Sie eine solche Beglaubigung benötigen. Gern klären wir mit Ihnen, was genau zu tun ist, damit Ihre amtlich beglaubigten Formulare für Ihr Anliegen ausreicht und helfen Ihnen bei der Umsetzung entsprechender Regelungen.
Wo ist die beglaubigte Urkunde nötig?
Sind Sie unsicher, ob Sie wirklich eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen müssen? Hier finden Sie eine kurze Übersicht von Dokumenten, bei denen die Beglaubigung der Übersetzung besonders häufig angefordert wird:
- Persönliche Urkunden wie Scheidungs-, Geburts- oder Sterbeurkunden
- Geschäftliche Urkunden wie Handelsregisterauszüge, Bilanzen oder Verträge
- Weitere Urkunden wie Führerscheine, Versicherungsnachweise und Zeugnisse.
Die Höhe der Kosten für Ihre beglaubigte Übersetzung richtet sich nach dem Umfang des Textes, der Lesbarkeit der Dokumente, der Dringlichkeit der Übersetzung und weiteren Faktoren, die eine generelle Preisangabe für beglaubigte Übersetzungen schwer möglich machen. Gern erstellen wir für Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Urkundenübersetzung zu einem günstigen Preis.
Beglaubigungen von Urkunden – machen wir!
Sie benötigen die Beglaubigung einer amtlichen Papiers? Dazu noch die entsprechende Übersetzung? Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Sie können die Beglaubigung eine Urkunde selbst in die Hand nehmen. Danach erstellen wir Ihnen eine Übersetzung dieser Urkunde in eine gewünschte Sprache und beglaubigen diese zudem. Sie können uns aber auch die originale Vorlage zur Verfügung stellen. Wir holen die Beglaubigung für dieses Dokument für Sie ein. Danach bearbeiten wir es und beglaubigen diese Dokumente. Bei Optionen sind möglich und immer sofort umsetzbar. Melden Sie sich aber auch gerne jederzeit, wenn Sie unsicher sind, welcher Weg der einfachere ist. Ihr Kundenberater bespricht die Möglichkeiten mit Ihnen. Ziel ist, dass am Ende international anerkannte Urkunden mit der beglaubigten Übersetzung erstellt werden. Dafür sorgen wir, versprochen! Es gibt also wirklich eine Sache, über die Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen: Beglaubigungen von Urkunden